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Haftung des Immobilienmaklers wegen Bekanntgabe eines zu niedrigen Verkehrswerts

RechtsprechungMaklerrechtBearbeiter: Benjamin DoblerImmoZak 2022/11ImmoZak 2022, 22 Heft 1 v. 11.2.2022

ABGB: §§ 1295, 1299

MaklerG: § 3 Abs 4

Der Immobilienmakler ist Sachverständiger iSd § 1299 ABGB, weshalb von ihm erwartet werden kann, über einschlägige Probleme Bescheid zu wissen und richtige Auskünfte zu erteilen. Eine besondere Nachforschungspflicht des Maklers besteht allerdings nicht; ihn trifft keine Aufklärungspflicht, die einer anwaltlichen Beratungstätigkeit gleichkommt.

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