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Verkürzung über die Hälfte bei Pauschalpreisvereinbarung und nach Vertragsrücktritt

RechtsprechungWerkvertragsrechtBearbeiterin: Christina KoberImmoZak 2022/10ImmoZak 2022, 20 Heft 1 v. 11.2.2022

ABGB: §§ 918, 921, 934, 935, 1268

Für Pauschalpreisvereinbarungen ist charakteristisch, dass die einzelnen preisbildenden Faktoren nicht offengelegt

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