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Nutzwertneufestsetzung bei Verstößen gegen zwingende WE-rechtliche Grundsätze

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2025/74immolex-LS 2025, 277 Heft 9 v. 19.9.2025

Als Verstöße gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung zählen das Übergehen WE-tauglicher Objekte, die Zuweisung eines Nutzwerts für allgemeine Teile der Liegenschaft, die Schaffung eines neuen WE-Objekts "ohne Nutzwert" oder die mit keiner baulichen Veränderung einhergehende Umwidmung allgemeiner Teile der Liegenschaft in Objekte, an denen WE oder Zubehör-WE bestehen soll. Auch die falsche Einordnung in eine der drei grundsätzlichen WE-rechtlichen Kategorien (WE-Objekte, Zubehör und allgemeine Teile der Liegenschaft) stellt einen Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung dar, nicht jedoch bloße Lese-, Mess- und/oder Rechenfehler oder Bewertungsfragen.

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