Für die Beurteilung, ob eine konkrete Lage (Wohnumgebung) aufgrund ihrer Eigenschaften als "besser als durchschnittlich" zu qualifizieren ist, bedarf es eines wertenden (Gesamt-)Vergleichs mit anderen Lagen (Wohnumgebungen). In Wien ist als Referenzgebiet für die Beurteilung der Durchschnittlichkeit der Lage eines Hauses auf jene Teile des Wiener Stadtgebiets abzustellen, die einander nach der Verkehrsauffassung in ihren Bebauungsmerkmalen gleichen und (daher) ein einigermaßen einheitliches Wohngebiet bilden. Auch wenn sich das Mietobjekt in einem fünfstöckigen Gebäude im mehrstöckig verbauten Wohngebiet befindet, Geschäfte des täglichen Bedarfs ebenso wie die Anbindung an eine U-Bahn- und eine Autobus-Linie fußläufig erreichbar, auch kulturelle Einrichtungen der innerstädtischen Bezirke mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sind und auch Gesundheits- und Bildungseinrichtungen in unmittelbarer Umgebung situiert sind, bildet auch die Lärmbelastung der Liegenschaft grundsätzlich ein Lagekriterium (hier Straßenlärm von etwa 75 dB auf der einen und 60 - 65 dB auf der anderen Straßenseite des Hauses); die Verneinung eines Lagezuschlags aus diesem Grund stellt keine aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.

