Bei der Beurteilung der Qualität einer Wohnumgebung ist eine Gesamtschau und Gewichtung der einzelnen Lagecharakteristika nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geboten. Vorzunehmen ist eine Gesamtschau, weil die Lagequalität nur insgesamt erfasst werden kann. Die Auflistung und Bewertung einzelner Lagefaktoren kann nur ein Kontrollinstrument sein. In der ausgehend von den innerstädtischen Gebieten mit einer mittleren und dichten mehrgeschoßigen Verbauung als Referenzgebiet bejahten Überdurchschnittlichkeit der zu beurteilenden im 18. Wiener Gemeindebezirk in unmittelbarer Nähe zum Cottage-Viertel gelegenen Wohnung mit der Begründung der guten Verkehrsanbindung (öffentlicher Verkehr und Individualverkehr), der Versorgung mit Geschäften des täglichen Bedarfs und sonstigen Konsumgütern, des Gastronomieangebots, der medizinischen Versorgung, der Bildungs- und Fürsorgeeinrichtungen, der Nähe zu Parkanlagen und die leichte Erreichbarkeit der kulturellen Einrichtungen der innerstädtischen Bezirke begründet kein Überschreiten des Ermessensspielraums, auch wenn das eine oder andere Argument, wie etwa die Aufwertung der Lage durch die Nähe zum Hauptbahnhof, nicht überzeugt, da es in der gebotenen Gesamtschau und Gewichtung der einzelnen Lagecharakteristika den ihm bei der Beurteilung der Qualität der Lage (Wohnumgebung) grundsätzlich eingeräumten Wertungs- und Ermessensspielraum nicht verlässt.

