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Zu den Voraussetzungen eines Selbstverschuldens bei Geltendmachung von Eigenbedarf

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2021/42immolex-LS 2021, 200 Heft 6 v. 8.6.2021

Der Erwerb eines vermieteten Hauses bzw einer vermieteten Eigentumswohnung bei bestehendem Eigenbedarf begründet nicht schon per se ein die Kündigung ausschließendes Selbstverschulden des Vermieters. Ein selbstverschuldeter Eigenbedarf wäre nur dann zu bejahen, wenn der Vermieter um die ihm seinerzeit zur Verfügung gestandenen Mittel unter zumutbaren Bedingungen und Verhältnissen in der näheren oder weiteren Umgebung seines derzeitigen Wohnorts eine ausreichend große Eigentumswohnung hätte erwerben können. Dafür trifft aber den Mieter die Behauptungs- und Beweislast. Das Vorbringen, der Vermieter habe es unterlassen, sich eine andere Wohnmöglichkeit zu suchen, obwohl ihm dies aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse möglich gewesen wäre, womit er darauf abzielt, dass dieser nach Auslaufen seines befristeten Mietvertrags im Jahr 2007 eine andere Wohnung mieten hätte müssen, reicht dafür nicht aus. Auf die Möglichkeit, zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses eine nicht in seinem Eigentum stehende Wohnung zu mieten, kann der Vermieter nur in Ausnahmefällen verwiesen werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt durch den Erwerb an Kfz-Abstellplätzen zu einem Gesamtbetrag von Euro 11.250 (im Jahr 2008) nicht vor. Es ist doch nicht ersichtlich, wie es lediglich dadurch, dass dieser Betrag zusätzlich zur Verfügung gestanden wäre, möglich gewesen wäre, anstelle der aufgekündigten Wohnung in der Umgebung seines derzeitigen Wohnorts eine ausreichend große Eigentumswohnung zu erwerben.

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