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Kein Feststellungsinteresse an der Unzulässigkeit des Beharrens auf Preisminderung anstelle zugestandener Wandlung

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2021/23immolex-LS 2021, 77 Heft 3 v. 10.3.2021

Ein negatives Feststellungsbegehren dahingehend, dass dem Käufer das von § 932 Abs 4 ABGB eingeräumte Wahlrecht genommen wird, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen und eines nicht geringfügigen Mangels im Rahmen gerichtlicher Geltendmachung Wandlung oder Preisminderung zu verlangen, weil der Käufer auf einer nach Meinung der Verkäuferin übermäßigen Preisminderung anstelle der von ihr akzeptierten Wandlung beharrt (hier Preisminderung wegen dem trotz Zusage nicht vorhandenen freien Gebirgsblick der Wohnung), begründet keine ein Feststellungsinteresse begründende Rechtsanmaßung als Ursache einer Rechtsunsicherheit; schließlich bestehen Bedenken gegen das Wahlrecht aus dem Blickwinkel der Interessenwahrung des Verkäufers zum Kaufvertrag (nur) dann, wenn sich der Kaufpreis nach der relativen Berechnungsmethode (fast) auf null reduzierte, der Käufer also die Sache behalten dürfte, vom Verkäufer aber den (fast) vollen Kaufpreis zurückverlangen könnte. Daran ändert auch das Argument, die geltend gemachte Preisminderung von 8 % liege über der "jedermann bekannten" Gewinnspanne bei Bauträgerprojekten, sodass in der Nichtannahme des Wandlungsbegehrens eine absichtliche Schädigung der Kl liege, nichts an der Unzulässigkeit einer Feststellungsklage.

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