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Grobes Verschulden bei gänzlicher Nichtzahlung der Miete

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2021/73immolex-LS 2021, 364 Heft 11 v. 10.11.2021

Die Bejahung des groben Verschuldens bei gänzlicher Nichtzahlung der Miete mit der Begründung, dass diese Unterlassung aufgrund von Verunreinigungen durch Kot und Urin von Tieren im Bereich des Pkw-Abstellplatzes und vor der Wohnungstüre der Mieterin erfolgt sei, ist nicht zu beanstanden, da auch für einen juristische Laien klar sein muss, dass solche Beeinträchtigungen jedenfalls keine 100%ige Mietzinsminderung rechtfertigen.

3 Ob 109/21g

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