vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung einer Befristungsklausel - Durchsetzbarkeit bei Vormietrecht

LeitsätzeJudikaturN. N.immolex-LS 2020/10immolex-LS 2020, 36 - 37 Heft 2 v. 6.2.2020

Der unbedingte Endtermin muss im Anwendungsbereich des MRG aus der Urkunde selbst hervorgehen. Dies ist durch Auslegung zu ermitteln. Wesentlich ist dabei, dass dem Mieter noch vor der vertraglichen Bindung eindringlich vor Augen geführt werden soll, dass er sich auf einen Zeitmietvertrag einlässt. Konnte sich der Mieter, entsprechend der Intention des Gesetzgebers, darauf einstellen bzw musste er davon ausgehen, dass das Mietverhältnis ohne sein weiteres Zutun zu einem bestimmten Zeitpunkt enden werde, ist der Endtermin ausreichend bestimmt, wobei sowohl die Einräumung einer Verlängerungsoption für den Mieter als auch die Einräumung eines Vormietrechts für die Durchsetzbarkeit einer Befristung unschädlich sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!