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Umdeutung des Kündigungstermins

MietrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2025/119immolex 2025, 293 Heft 9 v. 19.9.2025

Es besteht kein Raum für eine teleologische Reduktion des § 33 Abs 1 Satz 2 MRG auf jene Fälle, in denen die Wirksamkeit der verfristeten Mieterkündigung zum nächsten möglichen Termin tatsächlich im Interesse des Mieters liegt.

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