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Zur Aktivlegitimation des Miteigentümers

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/140immolex 2025, 336 Heft 10 v. 10.10.2025

Die auf Abwehr von Störungen gerichtete Eigentumsfreiheitsklage und damit auch eine Räumungsklage kann zwar grundsätzlich von jedem Miteigentümer erhoben werden, der einzelne (schlichte) Miteigentümer ist aber nur dann allein aktivlegitimiert, wenn er sich mit seinen Ansprüchen nicht in Widerspruch zu den anderen Miteigentümern setzt.

5 Ob 208/23h

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