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Wohnungseigentumsverwalter ohne Gewerbeberechtigung?

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2024/74immolex 2024, 175 - 176 Heft 5 v. 8.5.2024

Zum Verwalter kann von der EigG jede natürliche oder juristische Person bestellt werden. Über eine Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes des Immobilienverwalters muss der Verwalter nicht verfügen.

5 Ob 68/23w

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