Die Einräumung eines Baurechts an einem Gebäudeteil wie etwa an einem Stockwerk ist unzulässig, der Baurechtsvertrag ist dann nichtig. Ein Teil eines Gebäudes wie etwa eine Tiefgarage kann aber ein selbständiges Gebäude iSd § 1 Abs 3 BauRG sein, an dem Baurecht begründet werden kann - allerdings nur, wenn dieser bautechnisch von allen anderen Gebäudeteilen vollkommen getrennt und unabhängig ist.
3 Ob 220/23h

