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Mittelbarer Anteilserwerb an gemeinnützigen Bauvereinigungen zustimmungspflichtig

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtRechtsprechungJudikaturWilhelm Garzonimmolex 2024/39immolex 2024, 94 - 96 Heft 3 v. 15.3.2024

Der mittelbare (indirekte) Erwerb von Anteilen an einer gemeinnützigen Bauvereinigung ist im Hinblick auf § 10a Abs 1 WGG zustimmungspflichtig. Dies hat der Gesetzgeber mittels authentischer Interpretation rückwirkend klargestellt, daher ist die Rechtslage im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht relevant.

Ro 2021/05/0037

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