Der Beitrag befasst sich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung einer EigG die Bindung der WEer an ihre abgegebenen Stimmen eintritt.
Schlagwörter:
Eigentümergemeinschaft; Liegenschaftsverwaltung; schriftliche Beschlussfassung; Umlaufbeschluss; Bekanntgabe des Beschlussergebnisses; Bindungswirkung.