Seit längerem gibt es auf Länderebene Überlegungen zur Einhebung einer Abgabe auf leerstehenden Wohnraum. Dadurch soll der Wohnungsmarkt entlastet werden. Im April 2022 hat zunächst nur die Steiermark eine Leerstandsabgabe beschlossen. Salzburg und Tirol folgten dann im Juli 2022. Der vorliegende Beitrag (FN ) gibt einen systematischen Überblick über Grundlagen, Abgabengegenstand und Ausnahmen aktueller landesgesetzlicher Regelungen. Bemessungsgrundlage, Höhe und Abgabenschuld werden in einem anderen Beitrag besprochen.