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Zur Auslegung von § 2 Abs 3 RichtWG

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2021/99immolex 2021, 214 - 215 Heft 6 v. 8.6.2021

Das Kriterium des Überwiegens von "Wohnungen der Ausstattungskategorie D" bezieht sich auf den Gebäudebestand, der in den Jahren von 1870 bis 1917 errichtet wurde (Gründerzeit).

5 Ob 137/20p

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