vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundsatz des Vertrauens auf das öffentliche Buch gilt nicht uneingeschränkt

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2021/31immolex 2021, 56 - 57 Heft 2 v. 10.2.2021

Soweit sich aus den besonderen Umständen Bedenken gegen die Vollständigkeit des Grundbuchstands ergeben, müssen auch Nachforschungen vorgenommen werden. Der Umfang der Sorgfaltspflicht bestimmt sich nach der Verkehrsübung, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Die Berufung auf die Gutgläubigkeit ist nur möglich, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit den wahren, vom Grundbuchstand abweichenden Sachverhalt erkennen lassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!