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Zur sukzessiven Kompetenz

MietrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/44immolex 2020, 149 - 151 Heft 5 v. 30.4.2020

Für die Identität der "Sache" kommt es entscheidend darauf an, dass vor Gericht derselbe Anspruch wie vor der Schlichtungsstelle geltend gemacht wird, wobei der herrschende zweigliedrige Streitgegenstandsbegriff heranzuziehen ist.

5 Ob 176/19x

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