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Wartefrist für den Erwerb von Kfz-Abstellplätzen

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/46immolex 2020, 153 - 154 Heft 5 v. 30.4.2020

Die Wartefrist des § 5 Abs 2 WEG für den Erwerb von Kfz-Abstellplätzen durch liegenschaftsfremde Personen gilt auch bei in einem Insolvenzverfahren freihändig veräußerten Kfz-Abstellplätzen.

5 Ob 19/19h

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