Soll eine Eigentumswohnung, die von einer Gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) errichtet und von dieser (gleich oder nach vorheriger Vermietung) verkauft wurde, (FN ) weiterverkauft werden, ist oft fraglich, welches Recht weiterhin zur Anwendung kommt. Eine etwaige Weitergeltung der wohnzivilrechtlichen Bestimmungen des WGG - mit der Konsequenz, dass bei einer Vermietung zB lediglich ein kostendeckendes Entgelt vom Mieter verlangt werden könnte - kann erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrswert der Wohnung haben. Fehlende Aufklärung oder eine falsche Bewertung durch den Sachverständigen können Haftungsfragen auslösen.