Voraussetzung für den Eintritt eines nahen Angehörigen (FN 1) in einen Mietvertrag im Todesfall des bisherigen Wohnungsmieters im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG ist - neben einem gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter zum Zeitpunkt dessen Todes (FN 2) - ein
Ein dringendes Wohnbedürfnis ist iS eines schutzwürdigen Interesses zu verstehen und nur dann