Die Entscheidung des LG Innsbruck 3 R 561/19k vom 24. 5. 2019 nahmen die Autoren Prader (FN ) und Garzon (FN ) zum Anlass, die gesetzliche Überführungspflicht von nicht verbrauchten EVB bei erstmaliger nachträglicher WE-Begründung in die Rücklage gem § 31 WEG seit der WRN 2006 einer Überprüfung zu unterziehen und um zu damit zusammenhängenden - aus Sicht der Autoren offenen - Fragen Stellung zu beziehen. Obwohl es sich bei Prader um einen profunden Kenner der Rechtsmaterie handelt, können seine Thesen und Überlegungen nicht unwidersprochen bleiben, da sie mE zu unrichtigen und unbilligen Ergebnissen führen.