A Abgrenzung Präsentationsrecht und Weitergaberecht
Für Fragen der Rechtsgeschäftsgebühr (in weiterer Folge "Gebühr" genannt) ist die Abgrenzung zwischen Präsentationsrechten und Weitergaberechten von erheblicher (kostentechnischer) Bedeutung.
A Abgrenzung Präsentationsrecht und Weitergaberecht
Für Fragen der Rechtsgeschäftsgebühr (in weiterer Folge "Gebühr" genannt) ist die Abgrenzung zwischen Präsentationsrechten und Weitergaberechten von erheblicher (kostentechnischer) Bedeutung.