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Zur Umwidmung in engem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit Veräußerung

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/107immolex 2020, 365 - 367 Heft 11 v. 4.11.2020

Der in der genannten gesetzlichen Bestimmung geforderte enge wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Veräußerung und Umwidmung ergibt sich in der Regel aus dem vereinbarten Kaufpreis (hier: Bezahlung des ortsüblichen Baulandpreises für das als Grünland/ländliches Gebiet gewidmete Grundstück); dies gilt auch, wenn zwar im Zeitpunkt der Veräußerung kein Umwidmungsverfahren vorliegt, aber mit einer Umwidmung zu rechnen ist.

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