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Zur nachträglichen Balkonerrichtung

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/89immolex 2020, 305 - 306 Heft 10 v. 7.10.2020

Die Verkehrsüblichkeit einer Änderung ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung, aber auch nach der Beschaffenheit des betreffenden Hauses und seines konkreten Umfelds zu beurteilen. Auf die Situation bei Gründerzeitquartieren im gesamten städtischen Raum kommt es dabei nicht an.

5 Ob 44/20m

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