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Zubehörwohnungseigentum vor dem WEG 2002

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/79immolex 2019, 284 - 285 Heft 9 v. 4.9.2019

Weder die Begründung von Zubehör-WE noch dessen Übertragung bedarf einer gesonderten Eintragung im Grundbuch. Voraussetzung der Erstreckung der Eintragung des WE an einem WE-Objekt auch auf die diesem Objekt zugeordneten Zubehörobjekte ist dessen eindeutige Zuordnung zum Hauptobjekt durch eine eindeutige Darstellung im Titel für die WE-Begründung oder in der Urkunde über die Nutzwertermittlung oder -festsetzung.

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