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Unmöglichkeit der Befolgung einer Betriebspflicht?

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/58immolex 2019, 213 - 214 Heft 6 v. 6.6.2019

Die Erfüllung einer geschuldeten Leistung ist nicht bloß deshalb unmöglich geworden, weil der Schuldner noch eine weitere Verpflichtung eingegangen ist, deren Einhaltung zwingend zur Verletzung der anderen Leistungspflicht führen müsste.

7 Ob 152/18f

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