Wird die Verlängerung eines Mietvertrags für den Fall einer vergleichsweisen Regelung in Aussicht gestellt, ist die Räumungsklage nach Scheitern der Vergleichsversuche nicht rechtsmissbräuchlich.
3 Ob 138/19v
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Wird die Verlängerung eines Mietvertrags für den Fall einer vergleichsweisen Regelung in Aussicht gestellt, ist die Räumungsklage nach Scheitern der Vergleichsversuche nicht rechtsmissbräuchlich.
3 Ob 138/19v
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