In der mittlerweile neunten mietrechtlichen Klausel-Entscheidung hatte sich der OGH erstmals mit der Frage der (Un-)Zulässigkeit einer Wertsicherungsvereinbarung im Vollanwendungsbereich des MRG auseinanderzusetzen. Das Höchstgericht erachtete die formularvertragliche Vereinbarung eines wertgesicherten Mietzinses als sachlich gerechtfertigt und damit grundsätzlich zulässig. Der folgende Beitrag vertieft die Argumentation des OGH und stellt ergänzende Überlegungen an, mit denen die Richtigkeit dieses Rechtsstandpunkts untermauert werden soll.