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Unzulässige Grundbuchseintragung

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2019/93immolex 2019, 331 - 332 Heft 10 v. 7.10.2019

Die Dereliktion von (bloßen) Miteigentumsanteilen ist - gleich der Dereliktion von WE - unzulässig und nicht verbücherungsfähig. Eine dennoch erfolgte Eintragung der Herrenlosigkeit des Miteigentumsanteils ist mit unheilbarer Nichtigkeit behaftet; sie zieht auf keinen Fall Rechtswirkungen nach sich, auch nicht gutgläubigen Dritten gegenüber.

5 Ob 204/18p

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