Eine Anmerkung der Einräumung von WE muss sich auf ein bestimmtes Objekt beziehen, was dessen möglichst genaue Bezeichnung in der Zusage des WE und im Eintragungsgesuch voraussetzt. Soll das Objekt erst errichtet werden, ist daher idR die Bezugnahme auf den behördlich bewilligten Bauplan zu fordern. Nur bei bereits bestehenden Objekten reicht die Angabe der topografischen Bezeichnung aus.