Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht vorwiegend der Frage nach, an welchen Kriterien die Zumutbarkeitsprüfung in Hinblick auf den Wegfall einer Gartenfläche des Mieters gem. § 8 Abs 2 Z 2 MRG zu messen ist.
Rechtsgrundlagen: § 8 MRG
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