Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob entgegen einer Pauschalmietzinsvereinbarung die nachträgliche Aushändigung von Liftschlüsseln den Mieter zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet.
Rechtsgrundlagen: § 16 MRG; § 17 MRG