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Wiederholungsgefahr im Verbandsprozess bei Verwendung sinngleicher Klausel - verstärkter Senat

ZivilrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/98immolex-LS 2012, 329 Heft 12 v. 1.12.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht spricht sich in entschiedener Sache klar für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr aus, wenn der bereits in einem früheren Verbandsprozess abgemahnte Verwender von AGB diese inhaltsgleich, aber neu formuliert, verwendet.

Rechtsgrundlagen: § 28 KSchG

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