Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung befasst sich der OGH tiefergehend mit Berechnungsmethoden in Hinblick auf die merkantile Wertminderung aufgrund von Baumängeln und beleuchtet konsequent die Ermittlung eines Preisabschlags.
Rechtsgrundlagen: § 872 ABGB; § 1295 ABGB; § 18 WEG