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Ausschluss weiterer Mietzinsminderung und Verzicht des Mieters auf Sanierung gesundheitsgefährdender Elektroinstallationen durch Abschluss eines Vergleichs im Mietzinsüberprüfungsverfahren

Miet- und WohnrechtJudikaturAnmerkung von Dr. Christian Prader, RAimmolex 2011/79immolex 2011, 245 - 246 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt mit ihrer Entscheidung klar, dass ein bereits erfolgter Vergleich, welcher eine Mietzinsminderung entsprechend der Kategorie "D" beinhaltet, einer weiteren Mietzinsminderung unter Anwendung des § 1096 ABGB entgegensteht.

Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 3 MRG

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