Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der OGH mit der fraglichen Wirksamkeit einer außergerichtlichen Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 3 MRG; § 33 Abs 1 MRG
Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der OGH mit der fraglichen Wirksamkeit einer außergerichtlichen Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 3 MRG; § 33 Abs 1 MRG