Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich die erkennende Instanz zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine juristische Person als Vermieterin Nebenflächen aufgrund der unbedingten Notwendigkeit wegen Eigenbedarfs rechtens aufkündigen kann.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 3 MRG; § 31 Abs 1 MRG