Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob die - nicht ausreichende - Zahlung eines Vermieters an den Mieter zur Herstellung der erforderlichen Ausstattungsmerkmale einer Küche ein kategoriebestimmendes Merkmal herbeiführt und daher ein höherer Mietzinsanspruch zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 15a Abs 2 MRG