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Kosten für die Herstellung einer Wasserabzweigung sind keine Abgaben im Sinne der Wr AbgabenO

SteuerrechtJudikaturimmolex 2011/96immolex 2011, 287 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der VwGH zu der Frage, ob die Kosten für die Herstellung einer Abzweigleitung Abgaben im Sinne des Wiener Wasserversorgungsgesetzes darstellen.

Rechtsgrundlagen: § 8 Wr WasserversorgungsG

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