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Wohnungseigentumsgemeinschaft erbringt einheitliche Leistung an die WEer; das Entgelt hiefür unterliegt ungekürzt (inkl weiterverrechneter Aufwendungen) der USt

SteuerrechtJudikaturIng. Walter Stingl, StB, WP (Anmerkung)immolex 2011/95immolex 2011, 285 - 287 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Bemessung der USt für die gemeinschaftliche Erbringung von Verwaltungsleistungen an die Wohnungseigentümer.

Rechtsgrundlagen: § 4 UStG; § 10 UStG

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