Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH die Frage zu klären, ob die Verneinung einer Unternehmenspacht iZm der Überlassung von Räumen und der Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem EKZ als Fehlbeurteilung anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 MRG; § 1090 ABGB