Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH zu beurteilen, wer als Adressat eines Bauauftrags anzusehen ist, wenn sich dieser auf allgemeine Teile eines Wohnungseigentumsobjekts bezieht.
Rechtsgrundlagen: § 18 WGG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH zu beurteilen, wer als Adressat eines Bauauftrags anzusehen ist, wenn sich dieser auf allgemeine Teile eines Wohnungseigentumsobjekts bezieht.
Rechtsgrundlagen: § 18 WGG
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