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Entzug von Licht - unzumutbare Beeinträchtigung

ZivilrechtJudikaturDr. Matthias Cerha, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2010/74immolex 2010, 213 - 214 Heft 7 und 8 v. 1.7.2010

§ 364 Abs 3 ABGB

Hier war fraglich, ob auch von der Schattenseite her ein unzumutbarer Lichtentzug durch Baum- oder Pflanzenbewuchs erfolgen kann und somit bei der Unzumutbarkeit einer Beschattung auch das Tageslicht und nicht nur das direkte Sonnenlicht maßgeblich ist.

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