§ 364a ABGB; § 1098 ABGB
Der OGH prüfte in dieser Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen der Bestandnehmer dem Bestandgeber, insb ob er auch bei Beschädigung sonstiger Güter des Bestandgebers haftet und ab welchem Zeitpunkt dem Bestandgeber ein Schadenersatzanspruch zusteht.