§ 1096 ABGB
In gegenständlicher Sache hatte der OGH den Verlust des Mietzinsanspruchs des Vermieters aufgrund allgemeiner Gefahrtragungsregeln zu beurteilen. Wie ist dieser Umstand zu sehen, wenn eine eingeschränkte Nutzbarkeit bereits bei Vertragsschluss erkennbar gewesen ist?