§ 30 Abs 2 Z 3 MRG
Gegenständliches Judikat hatte zu beurteilen, unter welchen Umständen der Einbau einer Dusche den Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs rechtfertigt. Ist es insofern erforderlich, dass der Vermieter den Mieter zur Entfernung von Einbauten auffordert?