§ 31 Abs 3 WEG; § 1 JN; § 44 JN; § 51 ZPO
Gegenständlich war die Forderung der Wohnungseigentümer auf Herausgabe der Rücklage durch den ehemaligen Verwalter Thema des Erkenntnisses. Ist dieses Begehren im streitigen Verfahren geltend zu machen?
§ 31 Abs 3 WEG; § 1 JN; § 44 JN; § 51 ZPO
Gegenständlich war die Forderung der Wohnungseigentümer auf Herausgabe der Rücklage durch den ehemaligen Verwalter Thema des Erkenntnisses. Ist dieses Begehren im streitigen Verfahren geltend zu machen?