§ 30 Abs 2 Z 7 MRG
Vorliegendes Erkenntnis thematisierte die Frage, ob ein Zuwarten auf eine behördliche Genehmigung für die Entfaltung einer Geschäftstätigkeit im Bestandobjekt den Kündigungsgrund der mangelnden geschäftlichen Betätigung verwirklicht.
OGH 18.9.2009, 6 Ob 125/09i